Massagen

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Heilmittel verordnet, dann übernimmt die SKD BKK die Kosten dafür

Heilmittel

Physiotherapie (wie beispielsweise Krankengymnastik, Massagen oder Wärmebehandlungen), Logopädie und Ergotherapie sind typische Heilmittel. Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Heilmittel verordnet, dann übernimmt die SKD BKK die Kosten dafür. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierbei eine Eigenbeteiligung des Patienten vor, ähnlich wie bei den Arzneimitteln: Sie müssen daher 10 Prozent der Kosten selbst tragen; hinzu kommt je Verordnung eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro.

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