Kinderwunsch
Künstliche Befruchtung
Kinderwunschbehandlung
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Paare eine große Belastung. Doch die moderne Medizin kann helfen, wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht zustande kommt. Und die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für eine Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) mit einem Zuschuss von 50 Prozent.
Die Reproduktionsmedizin kennt mittlerweile viele Methoden der künstlichen Befruchtung. Welche davon für Sie geeignet ist, entscheidet Ihr Arzt. Er kann und wird Sie auch eingehend über die verschiedenen Methoden und deren Vor- und Nachteile beraten.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Der Gesetzgeber hat die Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung) an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:
- Der Leistungsanspruch besteht nur für Ehepaare
- Die Ehepartner haben beide das 25. Lebensjahr vollendet, die Frau darf jedoch noch nicht 40 Jahre, der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein.
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
- Vor der Behandlung müssen sich die Ehepartner in jedem Fall von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über die medizinischen Risiken und die mögliche psychologischen Folgen der Behandlung beraten lassen.
Eine weitere Bedingung ist, dass eine hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahmen tatsächlich auch eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Mit anderen Worten: Ihr Arzt soll die Methode der künstlichen Befruchtung so wählen, dass sie auf Ihre individuelle Situation passt und die Chancen gut stehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.
Wie erfolgt die Kostenübernahme?
Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, ist ein Behandlungsplan bei der SKD BKK einzureichen. Diejenigen Kosten, die von der SKD BKK genehmigt werden konnten, werden dann direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Sie erhalten vom Arzt eine Privatrechnung nur über ihren Eigenanteil von 50 Prozent.
Bitte beachten Sie, dass – ganz unabhängig von der gewählten Methode – oft mehrere Behandlungsversuche nötig sind. Die maximale Anzahl der Versuche, hängt von der verwendeten Methode ab und ist jeweils in den verbindlichen „Richtlinien über künstliche Befruchtung" festgelegt.
eXtra: Unsere Mehrleistungen bei Kinderwunsch
Für alle Versicherten der SKD BKK bieten wir zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen den integrierten Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch" an. Ziel des Vertrages ist es, die bei der Kinderwunschbehandlung aufeinander folgenden Schritte der künstlichen Befruchtung und der Schwangerschaftsbetreuung optimal zu koordinieren, um dadurch die Behandlungsqualität und die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes für die betroffenen Paare zu verbessern.
Weitere besondere Leistungen des „BKK-Kinderwunsch"-Vertrages sind:
- Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre
- Transfer von 2 anstatt 3 befruchteten Eizellen (Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften)
- Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus
- Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur
- Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF
- Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch ICSI
- Singleembryotransfer bei medizinischer Notwendigkeit
Die Teilnahme am „BKK Kinderwunsch"-Vertrag ist freiwillig und bei denjenigen Frauenärzten und zertifizierten Zentren für Reproduktionsmedizin möglich, die sich diesem Versorgungsvertrag angeschlossen haben.
NEU und eXtra:
BKK Kinderwunschkonsil
Als Ergänzung zum „BKK Kinderwunsch-Vertrag“ bzw. als erster Schritt noch vor einer künstlichen Befruchtung ist am 01.04.2021 ein neuer Versorgungsvertrag an den Start gegangen: Das „BKK Kinderwunschkonsil“.
Unerfüllter Kinderwunsch kann viele Ursachen haben und stellt die behandelnden Ärzte häufig vor komplexe Fragestellungen. Organische Ursachen, hormonelle Störungen, aber auch ungünstige Lebensstilfaktoren und bestimmte Umwelteinflüsse können zu einer Verringerung der Fruchtbarkeit bei Mann und Frau führen.
Das „BKK Kinderwunschkonsil“ soll bei der Betreuung und Entscheidungsfindung von Beginn an helfen und Ärzten sowie Patientinnen gleichermaßen einen schnelleren Informationsaustausch und mehr Behandlungssicherheit durch digital gestützte Behandlungspfade ermöglichen. Der neue Versorgungsvertrag vernetzt die gynäkologischen Praxen mit Kinderwunschzentren über ein Portal.
Mit „BKK Kinderwunschkonsil“ wird eine strukturierte Befund- und Datenerhebung über Online-Fragebögen ermöglicht, kombiniert mit einer telemedizinischen Anfrage an Reproduktionsmediziner, welche die erhobenen Befunde prüfen und bewerten können. Dabei werden auch die Daten aus einem digital-geführten Zykluskalender der Patientin berücksichtigt, der über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist.
So kann vorab geklärt werden, ob Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine umfassende reproduktionsmedizinische Diagnostik und gegebenenfalls Maßnahmen der künstlichen Befruchtung benötigen oder ob durch veränderte Lebensstilfaktoren und Verhaltensänderungen eine spontane Schwangerschaft erlangt werden kann – ohne dass psychisch und physisch belastende sowie kostspielige Therapien notwendig werden.
Die Teilnahme am „BKK Kinderwunschkonsil“-Vertrag ist freiwillig und bei denjenigen Frauenärzten und zertifizierten Zentren für Reproduktionsmedizin möglich, die sich diesem Versorgungsvertrag angeschlossen haben.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater unter der Telefonnummer 09721 9449-380.
Sie haben eine Frage?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.
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