Häusliche Krankenpflege
Wenn Sie krank sind und deshalb zuhause Hilfe bei der eigenen (Körper-)Pflege benötigen, dann erhalten Sie von uns Unterstützung: die häusliche Krankenpflege durch eine professionelle Pflegekraft.
Häusliche Krankenpflege
Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen für den Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
1) Die wichtigste Bedingung ist, dass in Ihrem Haushalt niemand lebt, der Ihre Pflege in ausreichendem Umfang übernehmen kann.
2) Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass eine der folgenden Situationen vorliegen muss:
- Es ist eine Krankenhausbehandlung zwar notwendig, aber eine Aufnahme ist nicht möglich.
- Durch die häusliche Krankenpflege wird eine Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt.
- Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen.
- Es besteht ein Bedarf bis zu vier Wochen an häuslicher Krankenpflege aufgrund einer schweren Erkrankung, insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet. Auf der Verordnung werden sowohl der zeitliche Umfang als auch die Art der erforderlichen Pflege / Hilfe angegeben.
Grundsätzlich gibt es drei Arten der häuslichen Krankenpflege.
- Behandlungspflege: Darunter ist beispielsweise das Wechseln von Verbänden, die Wundversorgung und das Bereitstellen von Medikamenten zu verstehen.
- Grundpflege: Die Pflegekraft unterstützt Sie bei der Körperpflege.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie erhalten Hilfe im Haushalt, beispielsweise beim Kochen, Spülen und Einkaufen.
Ihr Eigenanteil (Zuzahlung) an den Kosten der Häuslichen Krankenpflege beträgt 10 Prozent, jedoch nur für maximal 28 Tage. Hinzu kommt eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung.
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