Hautkrebs-Screening
Um bösartige Hauterkrankungen möglichst frühzeitig erkennen zu können, ist ein Hautkrebs-Screening sinnvoll.
Hautkrebs-Screening
Das Hautkrebs-Screening kann ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleistung). Außerdem haben wir einen spezielle Versorgungsvertrag mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle zwischen 15 und 35 regelmäßig von einem teilnehmenden Hautarzt untersuchen lassen. Eine Übersicht über die am Versorgungsvertrag teilnehmenden Ärzte finden Sie hier.
Inhalte des Hautkrebs-Screenings
- eine ausführliche Anamnese
- eine körperliche Untersuchung
- die erstmalige Hauttypbestimmung
- eine vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
Ihr Arzt erstellt dabei auch ein individuelles Risikoprofil und berät Sie, wie Sie gesundheitsschädigendes Verhalten (künftig) vermeiden können.
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