Hausarztprogramm

Die SKD BKK bietet Ihren Versicherten eine „hausarztzentrierte Versorgung".

Hausarztzentrierte Versorgung

Wenn Sie an diesem Hausarztprogramm teilnehmen, dann binden Sie sich vertraglich an Ihren Hausarzt und genießen eine besonders intensive Betreuung durch diesen Arzt: Er kümmert sich um die Koordinierung Ihrer Behandlung und überweist Sie im Bedarfsfall zum entsprechenden Facharzt. So können sich alle Ihre Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen, Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden. Darüber hinaus erhalten Sie bei Teilnahme am Hausarztprogramm Sonderleistungen wie etwa verkürzte Wartezeiten oder Abend- und Samstags-Sprechstunden für Berufstätige. Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist freiwillig.


Vorteile und Pflichten im Detail

Wenn Sie Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung erklären, dann schließen Sie einen „echten" Vertrag ab.

Sie verpflichten sich, für die Dauer Ihrer Teilnahme immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, Fachärzte hingegen nur nach Überweisung in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen: Eine Überweisung ist nicht notwendig für Termine bei Gynäkologen, Augen- und Zahnärzten sowie in akuten Notfällen.

Im Gegenzug für diese einzige Pflicht erhalten Sie aber ganz entscheidende Vorteile bei der hausärztlichen Behandlung:

  • Hausarzt als „Lotse" durch das Gesundheitssystem: Der Hausarzt leitet und begleitet Sie durch den gesamten Behandlungsverlauf. Er koordiniert alle diagnostischen und therapeutischen Versorgungsschritte und überweist, wenn notwendig, an Fachärzte oder an Kliniken.
  • Überblick über die Krankheitsgeschichte: Da der Hausarzt die Behandlung steuert, bekommt er auch Rückmeldung über die Befunde von Fachärzten und Krankenhäusern. So kann er alle relevanten Daten bewerten und hieraus patientenindividuelle Therapievorschläge entwickeln.
  • Bessere Abstimmung aller Leistungserbringer: Mit dem Hausarzt als „Lotsen" wird auch sichergestellt, dass sich alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen. Unnötige, belastende und zeitaufwendige Doppeluntersuchungen sowie Krankenhauseinweisungen, aber auch unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneimitteln können dadurch vermieden werden.
  • Hohe Qualitätsstandards: Die Hausärzte, die an diesem Programm teilnehmen, müssen sich regelmäßig fortbilden, an Qualitätszirkeln teilnehmen und in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement etablieren.
  • Verkürzte Wartezeiten: Bei vorheriger Anmeldung beträgt Ihre Wartezeit grundsätzlich nicht mehr als 30 Minuten (Notfälle sind jedoch bevorzugt zu behandeln)
  • Erweiterte Sprechstundenzeiten: Wöchentliche Abendsprechstunde bis 20:00 Uhr oder auch Samstagssprechstunde für Berufstätige.


Beginn und Ende der Teilnahme


Beginn der Teilnahme

Wenn Sie gerne an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen möchten, dann sprechen Sie doch bitte einfach Ihren Hausarzt an. Er hält – sofern er Partner des Hausarztvertrages ist – die Teilnahmeerklärungen in seiner Praxis vor. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Hausarzt sind, bei dem die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung möglich ist, dann rufen Sie uns doch einfach an. Wir nennen Ihnen gerne die HzV-Vertragsärzte in Ihrer Nähe.

Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt in der Regel in dem Quartal, das auf Ihre Teilnahmeerklärung folgt.

 

Ende der Teilnahme

Die Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Jahres möglich, danach jeweils zum Quartalsende. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils acht Wochen. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der SKD BKK zu erklären, Gründe müssen jedoch nicht genannt werden.

In besonderen Fällen können Sie auch schon vor Ablauf des ersten Teilnahmejahres die Teilnahme am Hausarztprogramm kündigen, z.B. wenn

  • der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
  • er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • das Arzt-Patientenverhältnis nachhaltig gestört ist.

Die Kündigung wird dann zum Ende des Quartals wirksam.

 

Hausarztwechsel

Auch ein Hausarztwechsel ist grundsätzlich erst nach Ablauf eines Jahres möglich, danach jeweils zum Quartalsende. Für den Hausarztwechsel ist keine Kündigung Ihrerseits erforderlich. Der neue Hausarzt kennzeichnet die Teilnahmeerklärung ganz einfach mit dem Hinweis „Hausarztwechsel".

In besonderen Fällen können Sie auch schon vor Ablauf des ersten Teilnahmejahres den Hausarzt wechseln, z.B. wenn

  • der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
  • er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • das Arzt-Patientenverhältnis nachhaltig gestört ist.

Informationen und Datenschutzerklärung zum BKK Hausarztvertrag in Bayern


Patienteninfo - Hausarztprogramm

Patienteninfo - Datenübermittlung


Informations-Portal zum BKK Hausarztvertrag in Baden-Württemberg

Ausführliche Informationen zum BKK Hausarztvertrag in Baden-Württemberg finden Sie hier:

BKK.MeinHausarzt

Sie haben eine Frage?
Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.

Kontakt

So erreichen Sie Ihre SKD BKK

Werden Sie aktiv mit der SKD BKK

Mitglied werden