Familienversicherung

Die SKD BKK ist Ihr Gesundheitspartner für die ganze Familie. Es ist daher selbstverständlich, dass wir Ihre Familienangehörigen kostenlos mitversichern.

Familienversicherung

Anspruchsvoraussetzung

Ehegatten bzw. Lebenspartner nach dem LPartG und Kinder unter 18 Jahren können sich kostenlos familienversichern, wenn sie nicht selbst versichert sind und wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Kalenderjahr 2024 beträgt die Einkommensgrenze 505 Euro im Monat. Wenn ein Mini-Job ausgeübt wird, dann beträgt die Einkommensgrenze 538 Euro im Monat. 

Für nicht erwerbstätige Kinder kann die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres verlängert werden. Kinder in Schul- und Berufsausbildung können sogar bis zum 25. Lebensjahr den kostenfreien Versicherungsschutz genießen. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es keine Altersgrenze.

Übrigens: Auch Stief- und Enkelkinder können unter bestimmten Voraussetzungen in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden.


Bestandspflege

Die Voraussetzungen für die Familienversicherung müssen wir regelmäßig überprüfen. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Sie erhalten jährlich von uns einen Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung. Bitte füllen Sie diesen Bogen aus und schicken Sie ihn an uns zurück. Denn nur dann können wir den Versicherungsschutz Ihrer Angehörigen sicherstellen. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Bogens und bei Fragen behilflich.

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Dann kontaktieren Sie uns doch einfach! Wir sind gerne für Sie da.

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