Die elektronische Patientenakte (ePA)
Ihre Gesundheitsdaten sicher an einem Ort
Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Ordner, in dem Sie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort sammeln und verwalten können: Befunde, Diagnosen, Medikatonspläne und vieles mehr.
Aktueller Hinweis: Einführung der Gesundheits-ID ab 01.01.2024
Zum 01.01.2024 stellen wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung.
Diese erleichtert Ihnen zukünftig den Zugang in Apps, wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie erhalten nun Zugriff auf Ihre ePA-Akte mit Ihrem bereits festgelegten App-Code.
- Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
- Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
- Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten
Unser Hinweis für Sie: Die Gesundheits-ID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig, spätestens jedoch nach sechs Monaten, mit Ihrer eGK und PIN oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bestätigt werden.
Sie werden zu gegebener Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert.
Sie möchten mehr über die ePA wissen?
Antworten auf häufige Fragen, einen Chatbot und detaillierte Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie hier:
- Informationen zur Verwendung der ePA /FAQs
- Chatbot Vida - Versichertenhelpdesk
- Informationen nach §343 Absatz 1 SGB V - bis 31.12.2024
- Informationen nach §343 Absatz 1a SGB V - ab 01.01.2025
- Informationen in leichter Sprache nach §343 Absatz 1a SGB V - ab 01.01.2025
- Vordruck für Ihren Widerspruch zur ePA
Rechtliches zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Hier finden Sie datenschutzrelevante Dokumente sowie unsere Erklärung zur Barrierefreiheit der ePA